Rechtsanwalt
Stan Pieczka ist seit 1997 als Rechtsanwalt tätig und beschäftigt sich im Wesentlichen mit den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Ordnungs-widrigkeitsrecht, Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Zivilrecht.
Im strafrechtlichen Bereich hat er im Jahr 2001 seinen Titel zum Fachanwalt erlangt.
Rechtsanwalt Stan Pieczka ist zugleich staatlich anerkannter und gerichtlich ermächtigter Dolmetscher und Übersetzer der polnischen Sprache.
Das gibt ihm die Möglichkeit seine Beratungsgespräche je nach Wunsch der Mandanten wahlweise in deutscher oder polnischer Sprache zu führen.
Die Beratung kann ebenfalls in russischer Sprache erfolgen.
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Stan Pieczka wurde im Jahre 2001 von dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm die Berechtigung zuerkannt neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen.
Die Erlangung des Titels „Fachanwalt für Strafrecht“ erforderte eine zusätzliche Ausbildung mit besonderen theoretischen und praktischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Strafrechts.
Die Mandanten können bei Rechtsanwalt Stan Pieczka als Fachanwalt nicht nur auf seine umfassenden theoretischen Kenntnisse, sondern auch auf seine jahrelangen praktischen Erfahrungen im Bereich Strafrecht zurückgreifen.
Vereidigter Dolmetscher & Ermächtigter Übersetzer
Rechtsanwalt Stan Pieczka ist vereidigter Dolmetscher & ermächtigter Übersetzter der polnischen Sprache.
Stan Pieczka ist bereits seit 1989 staatlich anerkannt und gerichtlich ermächtigt von einfachen Urkunden bis zu hochgradig spezialisierten Texten alles zu übersetzen.
Die Spezialisierung liegt insbesondere im Bereich rechtswissenschaftlicher und wirtschaftlicher Übersetzungstätigkeit. Seine Dolmetscherleistungen wurden bislang von namhaften deutschen und polnischen Wirtschaftsunternehmen beansprucht.